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Stolpersteinverlegung für Gerhard Krebs am Geburtstag, 12.8.2021

Aufgrund einer umfangreichen, mehrjährigen Neubaumaßnahme in der Kronenstraße mußte die ursprünglich bereits für 2018 geplante Stolpersteinverlegung verschoben werden. Sie hat am Donnerstag, den 12. August 2021 um 14 Uhr in Bochum in der Kronenstraße 41 (Höhe des Cafe Mascha) stattgefunden. Die Verlegung des Stolpersteines erfolgte unter reger Beteiligung von AnwohnerInnen und Interessierten am Geburtstag von Gerhard Krebs. Er wurde am 12. August 1907 in Bochum geboren.

Drei weitere Stolpersteine neben den Stolperstein für Gerhard Krebs verlegt

Im Dezember 2021 erfolgte in der Kronenstraße 41 die Verlegung eines weiteren Stolpersteins für einen verfolgten Homosexuellen: Theodor Brockmann.
Und im Juni 2022 wurden noch zwei weitere Stolpersteine an der gleichen Adresse verlegt: Zur Würdigung von Fritz Goltermann und Willi Schlüter.
Die „ganze Geschichte“ zu den genannten Männern (Goltermann, Schlüter, Krebs und Brockmann) finden Sie unter dem schwarzen Button „Wir erinnern an Fritz Goltermann und Willi Schlüter.“ (als PDF zum Download).

Wir erinnern an Heinrich Barenberg und Gerhard Krebs

August Heinrich (Rufname Heinz) Barenberg; geboren am 28. Februar 1905 in Bochum, gestorben am 9.2.1964 in München

Gerhard August Krebs; geboren am 12. August 1907 in Bochum, gestorben am 7. Februar 1939 in Bochum

Gerhard August Krebs, geboren 12. August 1907 in Bochum, Buchhalter von Beruf: Anklage und Verurteilung im Jahr 1936 wegen seiner homosexuellen Beziehung zu Heinz Barenberg, Höhe der Haftstrafe und Art der Haft unbekannt, (vermutlich) Selbsttötung durch Erhängen im Gefängnis Krümmede in Bochum am 7. Februar 1939.

Heinrich Barenberg und Gerhard Krebs: was wissen wir von ihnen?

Download

Wir erinnern an Heinrich Barenberg und Gerhard Krebs (PDF zum download)
Pressebericht Magazin "Der Ehrenfelder", September 2021 zur Stolpersteinverlegung für Gerhard Krebs (PDF)
Wir erinnern an Fritz Goltermann und Willi Schlüter. (PDF)

Bildarchiv und Zeitdokumente

Bitte zum Vergrößern auf die Abbildungen klicken.

Kein weiteres Bildmaterial vorhanden

Heinz Barenberg kam in Bochum, Hermannshöhe 6, zur Welt als ältestes von fünf Kindern des Kaufmannes und Großhändlers August Barenberg (Bochum 1877-1937) und seiner Ehefrau Paula Olga Barenberg, geb. Fork (Bochum 1885-1971). Die Ehe wurde kirchlich katholisch am 10. Mai 1904 geschlossen in der Marienkirche, die seit 2016 Teil des Musikforums ist. Sohn Heinz wurde am 5. März 1905 lt. Taufbuch mit den Vornamen Werner August Heinrich in der Propsteikirche getauft.

Dem Erstgeborenen Heinz folgten vier Geschwister: Ludger Karl Martha (1907-1984), Madeleine (1912-1996), Gerd Wilhelm (1919-1969) und Karl-August Waldemar (1922-1991). Mehrere Neffen und weiter entfernte Verwandte von Heinz Barenberg konnten im Sommer 2017 in der Bundesrepublik gefunden werden; die Neffen trugen mit persönlichen Erinnerungen, wertvollen Fakten und mündlichen Überlieferungen zum Gesamtbild ihres Onkels bei. Die Familienmitglieder begrüßten und förderten durch ihren Beitrag die Würdigung des Lebensweges ihres Verwandten Heinz Barenberg.

Durch einen Radiobeitrag wurde am Tag nach der Stolpersteinverlegung der bis dato durch die Forschung nicht bekannte Neffe, Herr Bernd Barenberg auf die Verlegung des Stolpersteines aufmerksam. In weiterer gemeinsamer Forschungsarbeit mit diesem Neffen konnte in Folge die Studentenzeit von Heinz Barenberg erforscht werden und das in diesem Bericht gezeigte Foto in den Universitätsarchiven sowohl in München als auch in Heidelberg gefunden werden.

Bereits um 1880 führte der Großvater August B. einen florierenden Großhandel. Er warb in Anzeigen für das Angebot an Kartoffeln, Hafer, Heu, Stroh, Kohlen und Sand. Der Sohn August baute den Betrieb mit seinen Brüdern weiter aus und die Barenbergs schufen einen der maßgeblichen Betriebe zur Versorgung der Bochumer Bevölkerung mit Lebensmitteln während des ersten Weltkrieges. Städtische Versorgungsaufträge und Verträge waren Teil des Erfolges.

Ganzseitige Werbeanzeige Adressbuch Stadt Bochum, 1930/31

Sohn Heinz hatte ebenso wie sein Bruder Ludger die Möglichkeit einer guten Schulbildung: Dazu wurden die beiden von den Eltern zur Erlangung des Abiturs auf das Ernst-Kalkuhl-Gymnasium geschickt, einer heute noch existierenden Privatschule mit Internat in Bonn-Oberkassel. Heinz fiel (nach mündlicher Überlieferung/Erinnerung seines Neffen) zunächst im ersten Anlauf durch die Abiturprüfung, in Folge der Wiederholung machte er dann am 17. März 1927 sein Abitur. Auch Ludger B. machte dort zeitgleich das Abitur. Der guten Schulbildung und dem Umstand, dass bereits die Mutter fließend französisch sprach, (weil sie in Belgien von Nonnen erzogen worden war), hatten die Folge, dass Heinz B. auch fließend französisch sprach. Im Verlauf seines weiteren Lebens sollte diese Qualifikation noch bedeutsam werden.

Heinz Barenberg stieg als ältester Sohn zunächst nicht in den Familienbetrieb ein. Er schrieb sich zum Sommersemester an der Universität Heidelberg ein, und zwar am 3. Mai 1927 für das Studium der Philosophie mit Hauptfach Germanistik. Es folgte bereits zum Wintersemester 1927/1928 der Wechsel zur Universität Köln, wo Heinz B. sich für „Neuere Literaturwissenschaft und Theaterwissenschaft“ einschrieb. Als Abschlussziel nannte er die Promotion zum „Dr. phil.“. Sein Bruder Ludger studierte dort an der Universität Köln bereits seit dem Sommersemester 1927, eingeschrieben für das Jurastudium mit Abschluss Dr. jur, wechselte ab 1929 an die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät mit dem Ziel des Diplom-Kaufmannes.

Heinz wechselte bereits zum Sommersemester 1928 zur Universität München, blieb dort bis zum Mai 1929, wechselte dann erneut nach Heidelberg im Jahr 1929 und kam dann wieder zur Uni München zurück im Jahr 1931, wo er bis zum 1. Dezember 1933 blieb. Nach bisherigem Kenntnisstand hatte er einen Promotionsabschluss zum Dr. phil. nicht gemacht. Auch Bruder Ludger schloss nicht mit einer Promotion ab.

Erkennungskarte (Studentenausweis) der Universität Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, Stud A Barenberg, Heinz (1927)

Aus der mündlichen Überlieferung der Neffen wissen wir, dass Heinz ein theaterbegeisterter und musischer Mensch war. Er hatte persönlichen Kontakt zu dem damaligen Leiter des Bochumer Theaters, Saladin Schmitt. Der Intendant Saladin Schmitt war nicht nur ein renommierter Theaterleiter, sondern auch ein homosexueller Mann.

Einer der Neffen von Heinz Barenberg beschrieb seinen Onkel Heinz als „Schöngeist“. Ein anderer überlieferte die Einschätzung, dass ein Kaufmannsberuf und der Warenhandel nicht gut zu Heinz Barenbergs Ideen vom Leben passten.

Dass Heinz Barenberg nach dem geisteswissenschaftlichen Studium tatsächlich in das Geschäft des Vaters einstieg, ist nicht wahrscheinlich. Aber er kehrte er nach Bochum zurück. Planung und Hoffung des Vaters, dem ersten Sohn (oder zweiten Sohn Ludger) den bisher erfolgreichen Großhandelsbetrieb irgendwann übertragen zu können, wurden jedoch durch die politischen Entwicklungen und den frühen Tod von Vater Barenberg zunichte gemacht: Drei Jahre nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Jahr 1936 wurde Heinz Barenberg wegen eines sogenannten „Sittlichkeitsverbrechens“ angeklagt. Das Strafverfahren vor der vierten Kammer des Bochumer Landgerichts wurde unter dem Kurztitel „4 KLs 67/36 Krebs u.a“ geführt. H. Barenberg selbst stellte den Ablauf so dar: Er sei im Sept./Okt. des Jahres 1936 wegen seiner politischen Einstellung von der Gestapo verhaftet gewesen. Die Gestapo habe ihn des Umgangs mit Juden bezichtigt, außerdem habe man ihm vorgeworfen, praktizierender Katholik zu sein und schließlich habe man ihn der Päderastie bezichtigt, um einen Grund zur Verhaftung zu haben. Diese Verdächtigungen seien jedoch missglückt, er sei wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem man ihn gewarnt hatte, den Kirchenbesuch zu unterlassen. Er sei auch weiter vorgeladen und verwarnt worden.

Fest steht: H. Barenberg floh vor Beginn der Hauptverhandlung des u.a. auch gegen ihn gerichteten Strafverfahrens (gegen Krebs u.a.) nach Belgien. Barenberg kam damit einer drohenden Verurteilung mittels des von den Nazis verschärften §175 wegen des Vorwurfs sexueller Kontakte zu einem Mann zuvor.

(Anmerkung: Dieser andere, angeklagte Mann wurde in den vorliegenden Entschädigungsakten zu Heinz Barenberg nur als Mann mit dem Nachnamen „Krebs“ bezeichnet, weder Vorname, noch Lebensdaten, noch Wohnort dieses Mannes wurden dort genannt. Dieser „Krebs“ wurde dann in der Hauptverhandlung am 28. Oktober 1936 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Unbekannt bleibt, in welcher Höhe die Strafe festgesetzt wurde, und ob es sich um eine Gefängnis- oder Zuchthausstrafe handelte.)

Aus der sog. „Widergutmachungsakte“ Barenberg, Landesarchiv Münser, Nr. 50632

Die berechtigte Angst von Heinz Barenberg, nach Haftende in ein KZ deportiert zu werden, (diesen Willkürakt mussten eine Vielzahl von Homosexuellen erleiden, so auch der Bochumer Volksschullehrer Heinrich Wahle) gab er später als Grund für seine Flucht an. Belgien war aber nur kurzzeitig ein sicheres Land vor der weiteren Verfolgung durch die Nationalsozialisten und deren Machtapparat und durch die gleichgeschaltete, abhängige Polizei und NS-Justiz. Denn nach dem kriegerischen Einmarsch der deutschen Wehrmacht am 10.5.1940 in Belgien wurde Barenberg verhaftet. Er wurde ohne Gerichtsverfahren in das Internierungslager St. Cyprien nahe der französisch-spanischen Grenze deportiert, dort 1½ Jahre eingesperrt. Ihm gelang nach eigenen Schilderungen die Flucht zurück nach Belgien, dort lebte er illegal, wurde von der geheimen Feldpolizei aufgespürt und erneut verhaftet und mehrere Monate inhaftiert. Im Sommer 1942 erfolgte dann der zwangsweise Rücktransport nach Deutschland mit der Begründung, er sei ein unwürdiger Vertreter Deutschlands im Ausland. In Bochum kam er in dreimonatige Untersuchungshaft. Da das Verfahren wegen §175 inzwischen verjährt war, wurde Barenberg entlassen.

Er kehrte zu Mutter und Bruder zurück, der Vater war 1937 gestorben. Der frühere Handelsbetrieb des Vaters siechte dahin, der Immobilienbesitz wurde entweder nach und nach verkauft oder die Kriegseinwirkungen zerstörten bis 1944 Großteile des erarbeiteten Immobilienvermögens, ebenso die Wohnung von Heinrich B. in der damaligen Wittener Straße Nr. 22. Barenberg überlebte die NS-Verfolgung, stellte 1946 einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgter. Diese Anerkennung wurde ihm zunächst am 16.5.1947 auch gewährt. Damit erreichte B. auch die Berufung in den Wirtschaftsausschuss der Industrie- und Handelskammer Bochum. Ebenso half die Anerkennung bei der städtischen Unterstützung zur Suche nach einer Wohnung im zerstörten Bochum.

Auf welchem Wege Barenberg „angeschwärzt“ wurde, ist unbekannt. Fest steht aber, dass seine Homosexualität bekannt wurde und dass das damalige verjährte und damit endgültig ohne Verurteilung beendete Strafverfahren von 1936 wegen homosexueller Kontakte den Kreissonderhilfsausschuss  zu der Haltung brachte, er sei als Homosexueller verfolgt worden und es gäbe daher keinen Grund, ihn als politisch Verfolgten anzuerkennen, denn er sei ja „nur“ wegen einer drohenden Verurteilung emigriert.

Die Anerkennung als politisch Verfolgter wurde im Juli 1948 aufgehoben. Obendrein leitete die Staatsanwaltschaft Bochum wegen der angeblich falschen Angaben bei der  Antragstellung von 1946 ein Strafverfahren gegen Barenberg ein. Er sei ein Betrüger.

Aufhebung der Anerkennung als politische Verfolgter 1948 aus der sog. Wiedergutmachungsakte Barenberg, Landesarchiv Münster, Nr. 50632

Barenberg legte gegen die Aufhebung seiner Anerkennung als politisch Verfolgter Beschwerde ein. Die Bezirksregierung Arnsberg wies die Beschwerde ab. Barenberg wandte sich an den Innenminister und legte Widerspruch ein. Parallel wurde das Betrugsstrafverfahren eröffnet, mehrfach wurde der Termin für die gerichtliche Hauptverhandlung verschoben, auch ein angesetzter Termin am 9.3.1950 (Das Verfahren zog sich damit schon 2 Jahre hin!) entfiel, da Barenberg erkrankte.

Danach ging alles ganz schnell: Das Strafverfahren wurde eingestellt aufgrund neuer Amnestie-Gesetze der BRD.

Die Nichtanerkennung als Verfolgter des Nazi-Regimes blieb bestehen, da auch das Innenministerium die Bewertung der Behörde in Arnsberg teilte, Barenberg sei kein NS-Opfer, sondern er sei ein homosexueller Täter, der sich durch Emigration/Flucht der Strafe entzogen haben. Barenberg wurde also weder materiell/finanziell für den Schaden an Hab und Gut, Leib und Leben noch moralisch entschädigt. Im Gegenteil: Da die Bundesrepublik Homosexuelle weiterhin als potentielle Straftäter stigma-tisierte und verfolgte und  §§ 175/175a  in der NS-Fassung von 1935 bis zum Jahr 1969 unverändert beibehielt, war er weiterhin von Verfolgung, Denunziation, usw. bedroht.

Anfang der 1950er Jahre löste Barenberg die Firma auf, nachdem ein Neuanfang und der Versuch gescheitert waren, mit Warenverkauf auf dem Bochumer Großmarkt „auf die Beine“ zu kommen. Er verließ Bochum und meldete sich am 13. Februar 1951 aus Bochum mit unbekanntem Ziel ab. Zu diesem Schritt trug sicherlich bei, dass er als „geouteter Homosexueller“ in der Nachkriegszeit eher als Verbrecher betrachtet und behandelt wurde denn als Mensch, der die NS-Verfolgung überlebte.

Die Neffen berichteten, dass sowohl Bruder Ludger als auch die tiefgläubige Mutter Olga die Homosexualität von Heinz Barenberg missbilligten. Außerdem war Bochum aufgrund der juristischen Verfolgung und entwürdigenden behördlichen Behandlung  in der Nachkriegszeit so etwas wie „verbrannte Erde“ für Barenberg; der gesellschaftliche Absturz und die familiäre Situation trugen dazu bei, dass er Bochum den Rücken kehrte.

In der Familie wurde „Onkel Heinz“ danach nur noch einmal erwähnt: Es habe in den 1950er Jahren einen Anruf von ihm aus Frankreich gegeben. Danach brach der Kontakt ab; die Mutter von Heinz erwähnte ihren Sohn gegenüber ihren Enkeln bis zu ihrem Tod nicht mehr.

Die letzte Lebensstation von Heinz und sein letzter Wohnort waren München. Ab wann er dort ansässig wurde, ist nicht genau datierbar. Fest steht, dass er den ehemaligen Korvettenkapitän Paul Graf Montgelas kennengelernt hatte und zuletzt bei ihm im Haushalt lebte in der Danziger Straße 11 in München.

Paul Graf Montgelas, Jahrgang 1886, (vollständiger Adelsname im Kaiserreich: Paul Franz de Paula Joseph Eduard Anton Maximilian Karl Alphons Dominicus Graf von Montgelas) war aktiver Marinesoldat in Führungsposition im ersten Weltkrieg. Er heiratete 1917 die damals Adelige Charlotte von Weinberg, das Paar hatte einen Sohn (Thasssilo 1918-1992). Die Ehe von Paul und Charlotte wurde im Jahr 1932 geschieden.

Paul Graf Montgelas wohnte seit ca. 1938 in München in der Danziger Str. 11 bis zu seinem Tod im Jahr 1968. Wann genau Heinz Barenberg bei Paul Graf Montgelas einzog, ist nicht bekannt, amtlich gemeldet war er dort ab Herbst 1963.

Am 26. August 1961 wurde Paul Graf Montgelas das dritte der 14 Gründungs-mitglieder der Humanistischen Union. Der Satzungszweck kann u.a. auch als Plädoyer verstanden werden, Ausgrenzte wie z.B. Homosexuelle nicht länger als Menschen 2. Klasse zu behandeln – ohne eine explizite Nennung:

„Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu fördern, welche (1) die ungehinderte Entfaltung aller religiösen, weltanschaulichen, wissen-schaftlichen und künstlerischen Strömungen in der Bundesrepublik gewährleisten, (2) es dem einzelnen Bürger gestatten, von seinen im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen, (3) die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen garantieren, (4) der Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung dienen.“

Barenberg dürfte sich mit der Grundhaltung, die Montgelas durch seine  Mitgründung der Humanistischen Union zum Ausdruck brachte, in hohem Maße identifiziert haben. Dass er diese im Hause Montgelas vorhandene liberale Haltung als wohltuenden Kontrast zu der ab 1933 in Deutschland hautnah erlebten reaktionären, menschenverachtenden Handlungsweise der Herrschenden erlebt habe dürfte, ist unzweifelhaft.

Was darüber hinaus die Beziehung zwischen den beiden Männern  ausgemacht hat, lässt sich heute  nur erahnen: In der Sterbeurkunde von Barenberg – er starb am 9. Februar 1964 im städtischen Krankenhaus in Müchen-Schwabing – ist als Bezeichnung  „Diener“ vermerkt.

Das merkwürdig antiquiert anmutende Wort „Diener“ ist sicherlich eher als Beschreibung des Verhältnisses zweier Personen zu verstehen und nicht so sehr als Berufsbezeichnung des einen. Berücksichtigt man, dass Montgelas aus einer ehemals adeligen Familie stammte, wo Bezeichnungen wie „Diener“ zum Vokabular gehört haben mögen und dass andererseits Barenberg aus einer großbürgerlichen, reichen Familie stammte, in  der sich niemand als Diener hätte bezeichnen lassen, so liegt die Vermutung nahe, dass die beiden Männer eher um eine unverfängliche  Außendarstellung bemüht waren als um eine wirklichkeitsnahe Beschreibung ihrer Beziehung.

Homosexuelle wurden noch bis 1969 strafrechtlich nach §§175/175a in der Nazifassung von 1935 verfolgt. Nach der Lebenserfahrung der beiden Männer ist es daher nicht verwunderlich, dass jeder Anschein einer homosexuellen Beziehung vermieden werden musste, um nicht Opfer gesellschaftlicher Ächtung und strafrechtlicher Verfolgung zu werden. (Unabhängig davon, ob es sich um ein solches Beziehungsverhältnis handelte oder auch nicht.) Dass beide Männer in  einem Haushalt wohnten, war nur durch die  „Erfindung“ des Dieners überhaupt in gewissem Maße „unverfänglich“ und möglich.

Dass andererseits das Binnenverhältnis kein „dienendes“ war, wird nicht nur durch das Faktum unterstrichen, dass Barenberg von seinem Bildungsstand und Werdegang und seiner Herkunft kein „Dienender“ war,  sondern  auch durch die  überlieferte Tatsache, dass er aufgrund einer Gehbehinderung auf einen Gehstock angewiesen war – auch dieses Merkmal  war schwerlich vereinbar mit  der Vorstellung  von einem  „Diener“.

Ob Paul Graf Montgelas auch für die würdige Beerdigung von Heinz Barenberg sorgte, ist heute nicht mehr festzustellen. Fest steht allerdings, dass die Krankenhausverwaltung München-Schwabing am 10.2.1964, also einen Tag nach dem Tod von Heinz Barenberg,  in der schriftlichen Sterbefallanzeige vermerkte, dass Herr Paul Graf Montgelas zum Nachlass Auskunft erteilen könne und dass der Verstorbene ohne Angehörige sei. (Womit in dieser Zeit selbstverständlich/leider nur die Abstammungsfamilie gemeint war. Hätte sich Paul Graf Monteglas als „Lebenspartner“  zu erkennen gegeben, hätte er sich vermutlich nicht nur lächerlich gemacht und wäre geächtet worden, sondern wg. der immer noch vorhandenen Strafbarkeit homosexueller Handlungen hätte er möglicherweise weitere Konsequenzen zu fürchten gehabt.) Das Sterbefall-Dokument jedenfalls belegt, dass der Bruch zwischen Heinz Barenberg und seiner Mutter und seinen Geschwistern und deren Familien vollständig war.

Vielleicht war aber auch die Nichtangabe der Herkunftsfamilie die einzige Möglichkeit, für eine würdevolle Beerdigung am letzten Lebensort München zu sorgen, ohne dass die Herkunftsfamilie von B. Einfluss nehme konnte und/oder die noch lebende Mutter (als einzige noch lebende Verwandte in gerader Linie) eine Bestattung in Bochum veranlassen konnte.

Fest steht, dass die Bestattung auf dem nahe beim damaligen Wohnort in der Danziger Straße gelegenen Münchener Nordfriedhof am 13. Februar 1963 erfolgte. Die Grabstätte war  für eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung  geeignet, das Grab besteht heute nicht mehr.

Was wissen wir über Gerhard Krebs?

Gerhard August Krebs, geboren 12. August 1907 in Bochum, Buchhalter von Beruf: Anklage und Verurteilung im Jahr 1936 wegen seiner homosexuellen Beziehung zu Heinz Barenberg, Höhe der Haftstrafe und Art der Haft unbekannt, (vermutlich) Selbsttötung durch Erhängen im Gefängnis Krümmede in Bochum am 7. Februar 1939.

Gerhard Krebs wurde in der elterlichen Wohnung in Bochum, Henriettenstraße 4 geboren. Seine katholischen Eltern waren der Fabrikarbeiter Josef Krebs und Anna Krebs, geborene Schröter.

Die Eltern waren mit dem ersten Sohn, Joseph,  um 1895 von Ostpreußen nach Bochum eingewandert. Die 4 weiteren Kinder der Eheleute Krebs wurden in Bochum geboren.

Lebensdaten der Angehörigen der  Herkunftsfamilie von Gerhard Krebs

Name Vorname Geburt Ort Tod Ort Alter
Krebs Josef Vater 4.12.1867 Schlitt /Ostpreußen 13.04.1946 Gütersloh 78
Krebs, geb. Schröter Anna Mutter 14.3.1872 Blankenberg/ Ostpreußen 19.11.1953 Bochum 81
Krebs Joseph Bruder 15.2.1893 Schlitt /Ostpreußen 1957 für tot erklärt zum  5.2.1916 Frankreich 22
Krebs Leo Bruder 3.10.1898 Bochum 13.09.1975 Bochum 76
Krebs Maria Helene Schwester 18.08.1904 Bochum 30.09.1943 Bochum 39
Krebs Gerhard   12.08.1907 Bochum 07.02.1939 Bochum 31
Krebs Alfons Clemens Bruder 05.12.1909 Bochum 04.08.1942 Gelsenkirchen 32

Von den insgesamt 5 Kindern der Eheleute Anna und Josef Krebs (Fabrikarbeiter) starben 4 Kinder durch Krieg, Selbsttötung oder Unfall noch vor den Eltern: Als erstes Kind starb der Sohn Joseph als Soldat/Musketier im ersten Weltkrieg im Jahr 1916. Der Sohn Gerhard starb (vermutlich) durch Selbsttötung im Gefängnis Krümmede in Bochum im Jahr 1939, der Sohn Alfons Clemens starb bei einem Arbeitsunfall als Bergarbeiter in Gelsenkirchen im Jahr 1942. Das vierte Kind, die  Tochter Maria Helene starb im Wohnhaus Kohlenstr. 219a bei einem Bombenangriff im Jahr 1943. Bei diesem Luftangriff war das eigentliche, maßgebliche Ziel der „Bochumer Verein“, Stahlproduktionsbetrieb und einer der Vorzeige-Musterbetriebe für Rüstungs- und Kriegswaffen während der NS-Zeit. Mit den produzierten Waffen und der Munition aus diesem riesigen Bochumer Werk wurde der Angriffskrieg der Deutschen gegen die anderen europäischen Staaten maßgeblich geführt. Das Wohngebäude in der Kohlenstraße 219a lag westlich und in Sichtweite des „Bochumer Vereins“ und wurde am 30. Sept. 1943 so weitgehend zerstört, dass die Eltern nicht nur den Tod ihrer einzigen Tochter zu beklagen hatten, sondern sie verloren auch ihre Wohnung. Infolge der Obdachlosigkeit mussten sie im Oktober 1943 nach Gütersloh auf einen Bauernhof verziehen. Dort starb Vater Krebs im Jahr  1946.

Das ehemalige Wohnhaus (rosa/beige) der Familie Krebs, Kohlenstraße 218a, nach Wiederaufbau, Aufnahme 2017

Sohn Leo war der einzige Nachkomme der Eheleute Anna und Josef Krebs, der die NS-Zeit überlebte und eine eigene Familie gründete. Er heiratete 1932 in Bochum die zwölf Jahre jüngere Karoline Mathilde von Hagen. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor. (Geboren im Jahr 1933 und im Jahr 1936 und schließlich wurde am 11. April 1946 das dritte und jüngste Kind der Eheleute geboren. Zwei Tage nach der Geburt seines jüngsten Enkelkindes starb der Vater von Leo Krebs, nämlich Josef Krebs in Gütersloh.) Zu den Nachkommen von Leo Krebs konnte Verbindung hergestellt werden. Sie trugen zu Forschung und Erinnerung und „Vervollständigung“ der Familiengeschichte bei und die Familie begrüßte die Stolpersteinverlegung für den bis dahin unbekannten Onkel Gerhard Krebs.

Zum weiteren Verlauf des Lebens von Gerhard Krebs konnte herausgefunden werden: In Bochum wurde nach Machtantritt der Nationalsozialisten wie in ganz Deutschland die Ausgrenzung und Verfolgung von Homosexuellen intensiviert.  An staatlicher Verfolgung ist u.a. zu nennen: Razzien und Überwachung und Schließung von Treffpunkten, Kneipen, Tanzlokalen, Verboten von Vereinen und Zeitschriften, Verschärfung des §175 aus der Kaiserzeit, Gründung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung, Anlegen von sogenannten „Rosa Listen“ mit Namen, Adressen usw. von Homosexuellen, Beobachtung durch Gestapo, etc., Titulierung in der offiziellen Propaganda als sogenannte „Volksfeinde“.

Im Jahr 1936 wurde der Volksschullehrer Heinrich Wahle wegen homosexueller Kontakte verurteilt. Er starb 1942 im KZ Sachsenhausen. Für Wahle gibt es bereits seit 2012 einen Stolperstein in Bochum. Nur durch einen Zufall wurden Anfang 2017, nachdem die Forschungen zur Verfolgung von Heinz Barenberg bereits mit dem Verfassen eines Bericht  abgeschlossen zu sein schienen, neue Straf- und Gefangenenakten zur Verfolgung von H. Wahle aufgefunden. Diese überlieferten Akten enthielten neue Informationen auch zu „Krebs“ und daher wissen wir heute:

Bei den Ermittlungen gegen  Wahle vernahm die Bochumer Polizei am 13. August 1936 den 30jährigen Architekten Heinz S. . Dieser versuchte, sich aus Angst vor dem Anschein, selbst homosexuell zu sein und damit möglicherweise in die Ermittlungen und in das Visier der Polizei und Justiz als vermeintlicher Straftäter zu geraten, dadurch zu befreien, dass er zahlreiche Namen von Personen nannte, die er für homosexuell hielt. Und die er im Rahmen seiner Laienspielgruppe beim Bühnenvolksbund, in dem auch Wahle mitwirkte, kennengelernt hatte.

Wörtlich teilte S. der Polizei mit:

„Ferner möchte ich noch einen gewissen Krebs, der jetzt auf der Kronenstraße wohnt, erwähnen, der m.E. ebenso veranlagt ist. Ich habe die beiden auch einmal angetroffen, als ich überraschend in die Wohnung des Krebs kam (…) Krebs hatte auch eine Anzahl perverser Bücher und Schriften in seinem Besitz.“

Aus der Staatsanwaltschaftliche Akte Heinrich Wahle, Q 222 2559, Landesarchiv Münster

Aus der Staatsanwaltschaftliche Akte Heinrich Wahle, Q 222 2559, Landesarchiv Münster

Die Denunziationen des Bochumer Architekten Heinz S.

Der Architekt nannte ohne Not weitere Personen:

  „ (…) ich möchte weiter noch einen Josef H(…) erwähnen, der auf dem Bochumer Verein beschäftigt ist … Ferner verkehrte ein Gustav F (…), der auf der Widumestraße wohnt.“

Sicher hatte diese Denunziation als Aussage dazu beigetragen, die Anklage gegen Krebs wegen homosexueller Kontakte zu untermauern. Weitere Vernehmungen von Personen aus dem Umfeld von Wahle, Barenberg und Krebs wurden mit Hilfe dieser Aussage durchgeführt. In den Akten finden sich aber auch Beispiele von Personen, die loyaler gegenüber ihren Mitmenschen waren und die in den Vernehmungen keine anderen Personen nannten, die Ihnen möglicherweise als Homosexuelle bekannt waren.

In den zeitgleich im Sommer 1936 geführten Verfahren gegen Gerhard Krebs und Heinz Barenberg einerseits und gegen den Volksschullehrer Heinrich Wahle andererseits  wurde das Verfahren gegen Wahle aufgrund der „Aussagefreudigkeit“ einiger Bürger und Bürgerinnen enorm ausgeweitet und eine große Anzahl von Bekannten, Nachbarinnen und Nachbarn, von Berufskollegen vernommen. Auch der Schuldirektor der Volksschule (Josefschule) an der Blücherstraße (heute Stühmeyerstraße, das Gebäude wurde nach der Zerstörung im zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut),  Bernhard B., also der Vorgesetzte des Lehrers Wahle, wurde vernommen. Ebenso der Lehrerkollege Hans D., der Wahle schwer belastete. Vernommen werden auch zahlreiche junge Männer aus der Hitlerjugend. Die meisten Personen wurden zunächst oder ausschließlich als Zeugen vernommen. Jedoch wurde gegen einige der jungen Männer in Folge (auch gegen einige der Hitlerjugend)  von der Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §175 eröffnet. Aus der Akte Wahle wurde auch deutlich, dass Aussagen von Vernommenen im Verfahren gegen Krebs und Barenberg herangezogen wurden.

Aus den erhaltenen Schriftstücken wissen wir, dass das Gericht im Verfahren gegen Gerhard Krebs und Heinz Barenberg feststellte, dass die beiden erwachsenen Männer miteinander über mehrere Jahre „widernatürliche Unzucht“ betrieben. (Dies war die rassistische  NS-Bezeichnung für ein sich liebendes Männerpaar.)

Dass sich der Zeuge Architekt S. bei der Angabe der Adresse des Gerhard Krebs nicht irrte, belegt bis heute das Adressbuch der Stadt Bochum von 1936. Dort findet sich der Buchhalter Gerh. Krebs mit Anschrift Kronenstraße 47. Ebenso findet sich dort:

Besitzer des großen Mietshauses (mit 4 Etagen und Dachgeschoss) in der Kronenstr. 47 war  der Kaufmann August Barenberg, der Vater von Heinz Barenberg.

Die Beziehung zwischen Heinz Barenberg und Gerhard Krebs war demnach so gefestigt, dass Vater August Barenberg dem Freund seines Sohnes im Wohnhaus an der Kronenstraße eine Unterkunft vermietete. Dass das Paar nicht in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben konnte, war aufgrund der gesell-schaftlichen und politischen Verhältnisse zum eigenen Schutz unumgänglich: In der NS-Zeit war eine offensichtliche Männerbeziehung, ein gleichgeschlechtliches Liebesverhältnis lebensgefährlich. Zwei etwa gleichaltrige Männer (Barenberg war im Jahr 1933 28 Jahre alt, Krebs 26 Jahre alt.), von denen einer auch noch ein reicher, in der Stadt bekannter Sohn einer bedeutenden, katholischen Kaufmannsfamilie war, hätten sich mehr als nur die Neugier der Nachbarn zugezogen. Eine Denunziation von Nachbarn hätte sie der Gefahr der polizeilichen Überwachung und möglicher Strafverfolgung ausgesetzt. Denn Homosexuelle galten als potentielle Straftäter und Volksschädlinge. Ebenso hätten sich Vermieter der strafrechtlichen Verfolgung wegen Kuppelei ausgesetzt, denn die NS-Justiz nutzte jede Möglichkeit, homo-sexuellen Menschen und deren Familien „das Leben schwer zu machen“.  – Wie wir heute wissen, kam es dann tatsächlich durch die Ermittlungen gegen den Lehrer Wahle und die denunzierenden Aussagen des Architekten S. auch zu Ermittlungen gegen Barenberg und Krebs, die in ein Strafverfahren mündeten.

Da die Akten des Verfahrens vor der vierten Kammer des Landgerichts Bochum nicht erhalten sind, steht nur fest, dass die Hauptverhandlung am 28.10.1936 mit einer Verurteilung von Gerhard Krebs endete. – Heinz Barenberg war aufgrund der Tatsache, dass er zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung entlassen worden war, die Flucht  über die Schweiz nach Belgien gelungen.

Da Barenberg und Krebs ein sexuelles Verhältnis nur nachweisbar war zwischen 1933 und 1935, ist es im Bereich des Möglichen, dass Krebs  nach der alten Fassung des §175 aus der Kaiserzeit zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde und nicht nach der verschärften NS-Fassung des §175, die erst ab Sept. 1935 galt. Die NS-Fassung hätte verschärfend eine längere Zuchthausstrafe ermöglicht und wahrscheinlich gemacht.

Dokumentiert ist: Gerhard Krebs starb am 7. Februar 1939 im Alter von nur 31 Jahren im Gefängnis „Krümmede“ in Bochum. Die Sterbeurkunde trägt den Eintrag: „Selbstmord durch Erhängen.“

Sterbeurkunde

Eine Untersuchung durch die Polizei und durch Obduktion, mit dem Ziel der Beantwortung der Frage, ob der unnatürliche Todesfall möglicherweise durch Fremdeinwirkung, d.h. Einwirkung durch Insassen oder Beamte des Gefängnisses herbeigeführt oder beeinflusst worden war und nicht Selbstmord für den Tod von Gerhard Krebs ursächlich war, konnte nicht stattgefunden haben, denn bereits am 10. Februar 1939, also 3 Tage nach dem Tod, wurde die Leiche von Gerhard Krebs auf dem Bochumer Hauptfriedhof Freigrafendamm in einem Reihengrab beerdigt. Die Mutter von Gerhard Krebs wurde im Jahr 1953 ebenfalls auf diesem Friedhof, jedoch an anderer Stelle, beigesetzt. Die Gräber existieren nicht mehr.

Heinz Barenberg und Gerhard Krebs waren zwei von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen Homosexualität verfolgt wurden. Verhöre, Folterungen, Zwangskastrationen, Gefängnis, Zuchthaus und KZ-Deportationen oder Verbringung in Euthanasie-Anstalten oder den sozialen Tod im beruflichen und privaten Umfeld durch ein „Outing“ im Zusammenhang  mit der juristischen Verfolgung überlebten viele nicht. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, sei es im KZ oder anderswo, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Die Strafrechtsparagraphen 175/175a  bestanden in Westdeutschland in der verschärften Nazifassung bis 1969 (!). Trotz heftigster Attacken von Seiten der katholischen Kirche leitete 1968 der damalige Justizminister der BRD und spätere Bundespräsident Heinemann die Reform der Paragraphen ein. Nichtsdestotrotz wurden bis heute Anträge  von Homosexuellen nach dem Bundes-entschädigungsgesetz, dass die Adenauer-Regierung zu verantworten hatte, immer abgelehnt, denn sie galten nach damaliger Anschauung als „rechtmäßig“ verurteilte Straftäter. Das vorurteilsbehaftete Gedanken“gut“ der Kaiserzeit und die rassisti-schen Einstellungen, Vorurteile und  Handlungen der Nationalsozialisten in Bezug auf das Thema Homosexualität wurden in der BRD zur Handlungsgrundlage gegen-über Homosexuellen. In Deutschland gab es bis 1969 jegliche Art der Verfolgung, die es bereits im Nationalsozialismus gegeben hatte – außer Konzentrationslager-deportierungen.

Erst seit 1994 – als Folge der friedlichen Revolution in der DDR und der Wiedervereinigung  – werden homosexuelle Männer in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt: Der Paragraph 175 wurde gestrichen. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die Urteile auf, die während der NS-Zeit mittels  §§175/175a gefällt worden waren. Erst seit 2002 zählt Gerhard Krebs nicht mehr als Straftäter.

Mit den nach 1945 gefällten Urteilen mittels §§175/175a und der Beibehaltung der NS-Fassung bis 1969 hat die Bundesrepublik Deutschland schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Obwohl Barenberg nie verurteilt wurde, hatte die Verfolgung sein Leben und in weiten Bereichen auch das seiner Her-kunftsfamilie ruiniert. Auf eine moralische Entschuldigung der staatstragenden Institutionen und/oder eine finanzielle Entschädigung oder gar eine Rentenzahlung hatte er vergeblich gehofft.

Erst im Sommer 2017 wurden diejenigen Urteile aufgehoben, die zwischen 1945 und 1969 nach den Paragraphen 175/175a in der Nazifassung gefällt worden waren und diejenigen Urteile, die nach der Strafrechtsreform zwischen 1969 und 1994 gefällt worden waren. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Urteilen nach 1945 schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Aufhebung der Urteile kam und kommt für die meisten Betroffenen, die inzwischen verstarben,  und für deren Angehörige, Familien und Freunde (zu) spät.

Zu den Stolpersteinen für Heinz Barenberg und Gerhard Krebs (Bochum)

Podcast vom Morgenecho WDR 5 zur Verlegung des Stolpersteins für Heinz Barenberg vom 20.10.2017. Ein Radiobeitrag von Regina Völz, WDR.

https://www.stolpersteine-homosexuelle.de/wp-content/uploads/2018/07/wdr5morgenechowestblickammorgen_2017-10-20_erinnerunganhomosexuellespaarinbochum_wdr5.mp3

Der Stolperstein für Heinz Barenberg wurde am 20.10.2017 verlegt vor dem Haus in der Bochumer Innenstadt in der Massenbergstraße in Höhe der Hausnummern 28/30 in der Nähe der Bushaltestelle/Fußgängerdurchgang zum Hauptbahnhof (ehemals Wittener Str. 22; das Haus wurde in Folge des von Deutschen zu verantwortenden Krieges zerstört).

Die öffentliche Aufmerksamkeit war auf Grund der Besonderheit (erstmals Würdigung eines Männerpaares) enorm, TV, Radio und Printmedien waren anwesend, ebenso zahlreiche Verwandte von Heinz Barenberg, kommunale Vertreter und der Geschäftsführer des Kreisverbandes von Bündis 90/ Die Grünen.

Initiative, Recherchen und Bericht zum Leben von Heinz Barenberg und Gerhard Krebs stammen von Jürgen Wenke, Diplom-Psychologe, Bochum. Die Patenschaft für den Stolperstein für Heinz Barenberg hat der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen in Bochum übernommen.

Die Stolpersteinverlegung zur Würdigung von Gerhard Krebs sollte lt. Planung am 14. Sept. 2018 in der Kronenstraße 47 erfolgen. Aufgrund des Abrisses der alten Bausubstand an der Kronenstr. 47 und einer neuen Wohnbebauung wurde die geplante Stolpersteinverlegung für Gerhard Krebs bis zur Beendigung der Baumaßnahme verschoben, um eine würdige Verlegung zu ermöglichen.
Die Verlegung wurde am Geburtstag von Gerhard Krebs, dem 12. August 2021 um 14 Uhr in der Kronenstraße 41 in Höhe des Cafés Mascha (in etwa gegenüber der Einmündung der Taubenstraße) durchgeführt.
Das ehemalige Wohnhaus Kronenstraße 47 wurde 1940 von der Eigentümerfamilie Barenberg verkauft, im Verlauf des Krieges wurde die gesamte Häuserzeile Kronenstraße 41 bis 63 zerstört. Dort entstand ein Mehrgenerationen-Wohnhaus-Projekt.

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