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Wir erinnern an Wilhelm Zitschka und Alfred Ledermann

Alfred Ledermann; geboren am 26. August 1921 in Langenberg/Rheinland, gestorben am 12. Juli 1942 im Konzentrationslager Sachsenhausen

Wilhelm Zitschka: geboren am 9. November 1880 in Großauheim bei Hanau in Hessen, gestorben am 7. Januar 1960 in Düsseldorf. Die ursprünglich für 2020 geplante Stolpersteinverlegung in Düsseldorf wurde im Oktober 2024 vorgenommen.

Im Herbst 2018 hatte ich meine Forschungen zu der Verfolgungsgeschichte von Wilhelm Zitschka und Alfred Ledermann bereits abgeschlossen und diese Ergebnisse waren Grundlage für meine Initiative, einen Stolperstein für Wilhelm Zitschka in Düsseldorf verlegen zu lassen.
Ich freue mich, dass nunmehr am Freitag, den 11. Oktober 2024 diese Stolpersteinverlegung erfolgte. Der Stolperstein für Wilhelm Zitschka liegt vor dem „Kom(m)ödchen“ am Kay-und-Lore-Lorentz-Platz am Rande der Altstadt.

Jürgen Wenke

Wilhelm Zitschka, geboren am 9. November 1880 in Großauheim bei Hanau in Hessen, katholisch, Beruf: Silberschmied, Händler, Geschäftsinhaber in Düsseldorf, Hunsrückenstr. 4, mehrfach verurteilt wegen homosexueller Kontakte, zuletzt vom Landgericht Düsseldorf am 22. April 1941 zu 2 Jahren Gefängnis. Er wurde aufgrund seiner mehrfachen Verurteilung nach § 175 als sog. „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ eingestuft; Haft im Gefängnis Anrath/Willich. Aufgrund der drohenden Sicherungsverwahrung und der damit meist verbundenen Deportation in ein Konzentrationslager und zur Abwendung seines Todes stimmte der Invalide Zitschka der sogenannten „freiwilligen Entmannung“ zu und wurde bereits am 14.5.1941 im Gefängniskrankenhaus in Düsseldorf-Derendorf, Ulmenstr. 95, kastriert. Zitschka überlebte die Haft und die NS-Zeit, Tod in Düsseldorf am 7. Januar 1960. Eine Entschädigung für das erlittene Unrecht erhielt er nicht.

Alfred Ledermann und Wilhelm Zitschka: Was wissen wir von ihnen?

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Wir erinnern an Alfred Ledermann und Wilhelm Zitschka PDF-Datei (803 Kb)
Magazin rik, Ausgabe Köln/Düsseldorf, Nov./Dez. 2024: Knast-Kastration-Konzentrationslager
Artikel FRESH Magazin: Noch bis Ende der Sechzigerjahre wurden Schwule kastriert
Düsseldorf online: Knast - Kastration - Konzentrationslager, Oktober 2024

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Klinkerwerk Oranienburg

Bildarchiv und Zeitdokumente

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Kein weiteres Bildmaterial vorhanden

Alfred Ledermann kam in Langenberg/Kreis Mettmann zur Welt. Er war das jüngste von 4 Kindern der Eheleute Hermann (Vossnacken 1887 bis Duisburg 1966) und Wilhelmine Ledermann, geboren Sgaga (Gawrzialken, Ortelsburg, heute Polen, 1887 bis Remscheid 1961). Die anderen Kinder der Eheleute waren Hermann Johannes (1914 bis 1979) und Irmgard Maria (1917 bis 1984), der erstgeborene Sohn Helmut starb 1911 als Säugling.

Die fünfköpfige Familie lebte bis 1930/31 in Langenberg, verzog dann nach Duisburg-Wedau. Die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1932 geschieden, dabei mag die schwere psychische und dauerhafte Erkrankung von Wilhelmine Ledermann eine gewisse Rolle gespielt haben. Vater Hermann, langjähriger Eisenbahnmitarbeiter, Maschinist und Lokomotivenheizer, heiratete 1932 erneut und zwar Anna Weber, geboren in Oberhausen am 6.11.1896, gestorben am 26.10.1960 in Duisburg. Vater und Familie  lebten  während der NS-Zeit in Duisburg-Bissingheim. Sohn Alfred ging in Duisburg zur Schule bis 1936. Eine Klempner-Lehre beendete er nicht. Die Berichte der Kripo Duisburg, in deren Überwachung er geriet, unterstellten ihm eine Neigung zum „Bummelleben“, später stempelte sie den Heranwachsenden als „Asozialen“ ab. Die erhaltenen Dokumente  (in den Akten der Polizei findet sich eine Zusammenfassung der Stellungnahme des Duisburger Jugendamtes von 1940) legen nahe, dass Alfred als jüngstes Kind die Trennung der Eltern nicht verkraftet hatte und eine tragfähige Beziehung zum Vater, in dessen Haushalt er lebte, nicht bestand. Auch wurde festgehalten, dass er sich mit seiner „Stiefmutter“ nicht verstand. Viel wahrscheinlicher als „Bummelleben und Herumtreiberei“ war also, dass Alfreds Verhalten Ausdruck einer schwierigen Lebenssituation vor der Pubertät und in der folgenden Phase des Erwachsenenwerdens war.

Ein begangener Einbruch-Diebstahl endete 1938 mit einer Verwarnung vom Jugendgericht in Duisburg. Als Alfred im Jahr 1939 mehrere homosexuelle Kontakte nachgewiesen werden konnten, kam es zu einer gerichtlichen Verhandlung wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 175, der homosexuelle Kontakte unter Strafe stellte.

Die Nationalsozialisten haben ihr rassistisches und menschenverachtendes Weltbild in sogenannte „Gesetze“ gegossen: U.a. verschärfen sie mit Wirkung vom 1. Sept. 1935 den noch aus der Kaiserzeit stammenden § 175, der einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellt. Sie erweitern und verschärfen Tatbestände und führen neue ein (so kann bereits Küssen oder wollüstige Blicke und Kontaktaufnahme zu Ermittlungen und Bestrafung führen, ebenso wird erstmals mann-männliche Prostitution strafrechtlich verfolgt), sie vergrößern den Strafrahmen des § 175 von Gefängnis auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Sie bespitzeln Treffpunkte von Homosexuellen, führen Razzien durch, legen Listen von namentlich bekannten Homosexuellen an, üben Zensur aus und verbieten Zeitschriften und zerschlagen Vereine. Zudem erzeugt auch die öffentliche Hetze in der gleichgeschalteten Presse und den NS-Propaganda-Medien („Röhm-Putsch“) gegen homosexuelle Männer ein gesellschaftliches Klima der Angst und Einschüchterung. Die Nationalsozialisten nutzen und vertiefen die in der Bevölkerung vorhandenen Vorurteile gegenüber Homosexuellen und stempeln sie zu sogenannten „Volksfeinden“. Denunzierungen sind Teil dieses Szenarios, Denunzianten fühlen sich sicher. Ebenso wird der §175 als Werkzeug zur Verfolgung von katholischen Geistlichen eingesetzt. Die zum Teil „unbequeme“ katholische Kirche soll so in Misskredit gebracht werden. Zur systematischen Verfolgung wird bereits 1934 ein Sonderdezernat Homosexualität bei der Gestapo geschaffen, verschärfend wird im Jahr 1936 zielgerichtet die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ installiert. Die Zucht von „arischen“ Menschen ist das Ziel. Personen, die nicht zur konsequenten Bevölkerungsvermehrung beitragen, sollen „ausgemerzt“ werden.

Und weil man feststellte, dass der junge Alfred Ledermann aus wirtschaftlicher Not Geld bekam und annahm für seine gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakte, wurde er vom Amtsgericht Essen am 30. Sept. 1939 zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt (von denen er 3 Monate verbüßen musste) und man stempelte ihn in den Akten der Polizei als „Stricher“ ab. Als Maßnahme, die ihn nach Ansicht der Justiz „auf den rechten Weg“ zurückbringen sollte, wurde er unmittelbar anschließend nach der Haft am 3. Januar 1940 (noch innerhalb der Bewährungszeit) zwangsweise zum Arbeitsdienst an die Westwallfront gebracht. Die Nationalsozialisten sahen Homosexualität als Krankheit an und einige der Täter waren der irrigen, heute mehr als seltsam anmutenden Überzeugung, dass Arbeit als Strafe zur „Heilung“ dienen könnte. Gleichzeitig diente die vermeintliche „Heilungsabsicht“ zur Legitimierung der Zwangsarbeit.

Alfred entzog sich dem Arbeitslager in Neuerburg-Wittlich bei Trier und entfernte sich unerlaubt nach 4 Wochen Zwangsarbeit („Arbeitspflicht“). Doch das hatte erneut strafrechtliche Konsequenzen: Das Amtsgericht Trier verurteilte ihn bereits am 3.4.1940 wegen dieses Deliktes zu weiteren 3 Monaten Gefängnis. Da Alfred aber nicht auffindbar war, wurde als nächste Maßnahme von der Polizei eine Fahndung nach ihm im Deutschen Kriminalpolizeiblatt (2. Dez. 1940) veröffentlicht. Dort war zu lesen:

Ausschnitt Deutsches Kriminalpolizeiblatt. Dez.1940 Suche nach Ledermann

Quelle: IST Bad Arolsen, 1.2.2.1/11423078, Listenmaterial Gruppe PP

Halten wir fest: Aus einem jungen Mann, der als Jugendlicher einmal einen Einbruchdiebstahl verübte und wegen seiner sexuellen gleichgeschlechtlichen Kontakte als Jugendlicher strafrechtlich belangt wurde und ein Gerichtsverfahren durchstehen musste, machten Polizei und Justiz und Sozialverwaltung der Stadt Duisburg mittels strafrechtlicher Verfolgung und Zwangsmaßnahmen einschließlich öffentlicher Fahndung einen „minderjährigen Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“. Unterstützungsmaßnahmen, Erziehungshilfen usw. von staatlicher Seite sind in den Akten nicht dokumentiert.

So wundert es nicht, dass Alfred sich zwar nach der Flucht aus dem Westwallarbeitslager wieder bei Vater und Stiefmutter in Duisburg, in der Kurt-Heintze-Str. 11 einfand und sich auch dort offiziell auch am 31. Januar 1941 anmeldete, er sich jedoch nur noch zeitweise im väterlichen Haushalt aufhielt, sich möglicherweise „rumtrieb“ – auch aus Angst vor erneuter Verhaftung. Dokumentiert ist, dass die Polizei den Vater befragte und dass dieser wiederum mitteilte, er wisse nicht, wo sein Sohn sei. Da es Alfred ab diesem Zeitpunkt kaum noch möglich war, irgendwo sesshaft zu werden und eine Arbeit zu bekommen, verdiente er seinen weiteren Lebensunterhalt an verschiedenen Orten in Düsseldorf und in Essen mit sexuellen Kontakten zu Männern, wie im zweiten Verfahren gegen ihn wegen Verstoßes gegen §175 festgehalten wurde.

Nachdem Alfred Ledermann schon am 11. Februar 1941 erneut festgenommen worden war und am 12. Februar wegen des Vorwurfes homosexueller Betätigung in der Untersuchungshaftanstalt Düsseldorf-Derendorf festgesetzt worden war, kam es am 22. April 1941 zu einem Strafverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Angeklagten, der Hilfsarbeiter Alfred Ledermann und der Händler Wilhelm Zitschka aus Düsseldorf, wurden wegen homosexueller Kontakte verurteilt: Alfred wurde wg. 3 Fällen mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Der hinzugezogene Gutachter hielt Ledermann für schuldfähig, wertete ihn als durchschnittlich begabt, er zeige jedoch in moralisch-ethischer Hinsicht erhebliche Ausfälle, sei ein willensschwacher und arbeitsscheuer Psychopath. (Und spekulierte über eine erbliche Belastung durch die Mutter.) Homosexuell sei er in keiner Weise. Das Gericht begründete die harte Strafe dann auch entsprechend und führte aus:

„Auch ist er in seinem Elternhause offensichtlich nicht mit der Strenge angefasst worden, die bei ihm angebracht gewesen wäre. Bei seiner Willensschwäche kann auch nur eine strenge Bestrafung ihn von einem weiteren sittlichen Abgleiten bewahren.“

Der andere Angeklagte, Wilhelm Zitschka, wurde als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ tituliert und wurde wegen 22 Fällen zu einer Strafe von 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Aus den Akten wird ersichtlich, dass beide bereits vorbestraft waren wg. homosexueller Kontakte. Außerdem waren sie dem Verhördruck der Polizei wohl nicht gewachsen gewesen, denn sie waren beide geständig – was im Urteil strafmildernd berücksichtigt wurde durch Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Gesamtstrafdauer. Alfred Ledermann wurde zur Verbüßung in das Gefängnis Opladen gebracht. Wilhelm Zitschka in das Strafgefängnis Anrath/Willich am Niederrhein.

Alfred musste die einjährige Haftstrafe voll verbüßen – doch damit nicht genug: Im Dezember 1941 wurde die Polizei Duisburg aktiv und bat den Oberstaatsanwalt in Düsseldorf um Mitteilung, in welchem Gefängnis Alfred Ledermann die Strafe verbüße. Es seien polizeiliche Vorbeugemaßnahmen beabsichtigt nach Ende der Strafhaft am 11. Februar 1942. Mit Schreiben vom 19. Januar 1942 teilte die Polizei Duisburg dann der Strafanstalt Opladen mit, dass am Tage der Entlassung Alfred Ledermann mit Sammeltransport in das Polizeigefängnis Duisburg überstellt werden solle, was dann auch geschah.

Die Polizei in Duisburg fertigte gleichzeitig im Februar 1942 – auch mit Hilfe des Gerichtsurteils – eine eigene Stellungnahme zu Alfred Ledermann, die als Grundlage für weitere Maßnahmen gegen (so die Formulierung des Kriminalassistenten) Ledermann dienen sollte.

BR_1111_00181_0038 Ausschnitt Abqualifizierung Feb. 1942

BR_1111_00181_0036 Ausschnitt Vorbeugehaft Mitteilung

Mit dieser Vorgehensweise stand die Duisburger Polizei ganz in der Linie von Heinrich Himmler, Chef der deutschen Polizei und gleichzeitig Chef der gefürchteten SS, einer Untergliederung der Nazi-Partei. Himmler hatte dazu in Einklang mit der NS-Ideologie am 12. Juli 1940 pauschal bestimmt:

„Ich ersuche, in Zukunft Homosexuelle, die mehr als einen Partner verführt haben, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen.“

Dieser Befehl von Himmler, einem der maßgeblichen Täter des NS-Regimes und einem Fanatiker der Homosexuellenverfolgung, hatte zur Folge, dass diejenigen, die die verhängte Haftstrafe voll verbüßt hatten, unmittelbar am Strafhaftende in ein KZ deportiert wurden. Als „Vorbeugehäftlinge“ kamen sie nicht mehr in Freiheit, sondern zu Tode. Sie starben durch Erschießung bei angeblichen oder von der SS inszenierten Fluchtversuchen oder durch Folter oder langsame Auszehrung aufgrund Unterernährung bei katastrophalen hygienischen Bedingungen verbunden mit schwerster Sklavenarbeit.

Dieser Weg war also ab Februar 1942 vorbestimmt für Alfred Ledermann. Am 13. März 1942 teilte die Polizei Duisburg dem Vater mit:

BR_1111_00181_0042 Mitteilung an Vater Ledermann

Alfred Ledermann wurde deportiert und als Häftling Nr. 41509 im KZ Sachsenhausen am 14.3.1942 registriert. Am 8.4.1942 wurde er von dort in das Konzentrationslager Arbeitsdorf in Fallersleben, Kreis Gifhorn überstellt. Bereits am 16.6.1942 ging es von dort zurück nach Sachsenhausen.

Durch die mutigen, heimlichen Aufzeichnungen von Namenslisten und Beobachtungen des Sachsenhausen-Häftlinges Emil Büge (1890-1950) wissen wir, dass im Sommer 1942 in dem KZ eine gezielte Mordaktion gegen Homosexuelle stattfand. Dabei wurden allein im Juli und August 1942 ca. einhundert, heute noch namentlich bekannte Männer, ermordet. Unter diesen waren: der Scherennagler Heinrich Irsen (5.7.1942) aus Solingen, der Fabrikant Otto Meinecke (13.7.1942) aus Dortmund, der Volksschullehrer Heinrich Wahle (17.7.1942) aus Bochum, der Zahndentist Karl Paul Paetzel (17.7.1942) aus Wuppertal, der Arbeiter Max Penz (16.7.1942) aus Remscheid, der Elektriker Werner Bangert (17.7.1942) aus Duisburg und der Dachdecker Damian Reis (11.8.1942) aus Trier sowie viele weitere Männer. Auch Alfred Ledermann wurde Opfer dieser Mordaktion, die zum Ziele hatte, alle Homosexuellen im KZ Sachsenhausen zu ermorden.

BR_1111_00181_0048 Ausschnitt Todesnachricht an Kripo Essen

BR_1111_00181_0049 Ausschnitt 1 Nachlass

BR_1111_00181_0050 Ausschnitt 2 Nachlass

Vater Hermann L. wurde, wie geplant, verständigt. Die aufgeführten Gegenstände aus dem Besitz seines Sohnes nahm er entgegen. Ob er auch die Urne aus Sachsenhausen anforderte, ist nicht erforscht worden.

Gegen den Krieg:
Hermann Johannes Ledermann

Der Bruder von Alfred Ledermann war Hermann Johannes Ledermann, geboren worden am 22. November 1914 in Langenberg. Außerdem gab es noch die gemeinsame Schwester Irmgard. Die Ehe der Eltern (Hermann und Wilhelmine Ledermann) wurde 1932 geschieden. Vater Hermann Ledermann heiratete im Jahr 1933 erneut. Hermann Johannes brach den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie ab. Lediglich zu seiner Schwester Irmgard gab es im Jahr 1939/40 nochmals eine Verbindung.

Im Jahr 1939 wurde Hermann Johannes L. zum Kriegsdienst eingezogen. (9. Batterie Artillerie-Regiment 269, Einsatzraum Eifel, Niederrhein). Er war gegen den Krieg und verließ im Mai 1940 unerlaubt die Truppe. Nachdem er als „Fahnenflüchtiger“ eingestuft worden war, griff man ihn im September 1940 auf. Er wurde von der Lazarettanstalt Dresden in das Reservelazarett III Leipzig überstellt, von dort in die Arrestanstalt Bremen und im Oktober 1940 ins Reservelazarett V Hamburg Wandsbek. Dort untersuchte man seinen Geisteszustand. Da Hermann seine Einstellung zum Krieg nicht geändert hatte, wurde folgende Diagnose gestellt: „Neurasthenische Beschwerden bei einem haltlosen Psychopathen“.

Er wurde im Dezember 1940 wegen „Wehrunwürdigkeit“ aus der Wehrmacht ausgeschlossen und in das Soldatenkonzentrationslager Torgau (Fort-Zinna) an der Elbe deportiert. (Der Begriff „Soldatenkonzentrationslager“ entstammt der überlieferten Entlassungsbescheinigung, die die Gemeinde Wimmelburg 1946 ausstellte.)

Trotz einer Verurteilung zum Tod überlebte er dort im Lager, er musste 5 Jahre schwerste Zwangsarbeit leisten, 1945 erfolgte die Befreiung durch die russische Armee. Nach der Befreiung arbeitete er noch einige Monate als Viehpfleger/Pferdepfleger bei der russischen Kommandantur. Am 30. April 1946 erhielt er über seine Haft und Verfolgung vom Bürgermeister der Gemeinde Wimmelburg eine Bescheinigung. Hermann Johannes Ledermann kehrte in den Westen Deutschlands zurück. Im Jahr 1947 heiratete er in Landau in der Pfalz und gründete eine Familie. 1948 wurde ein Sohn geboren.

Erst im Jahr 1972 war Hermann Johannes Ledermann in der Lage, einen Antrag auf Wiedergutmachung zu stellen. Dieser wurde jedoch vom Bezirksamt für Wiedergutmachung in Neustadt an der Weinstraße mit der Begründung abgelehnt, dass „sämtliche Fristen zur Stellung von Anträgen nach dem Bundesentschädigungsgesetz längst abgelaufen“ seien.

Hermann Johannes Ledermann hatte niemals mehr Kontakt zu seinem Vater aufgenommen, jedoch hatte er nach Kriegsende viele Jahre nach seiner Schwester Irmgard gesucht. Aber auch mit Unterstützung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes war die Suche nicht erfolgreich. Die Geschwister haben einander nicht mehr wiederfinden können. Hermann Johannes Ledermann starb am 02.05.1979 in Landau/Pfalz.

Quellen: Originaldokumente, mündliche Überlieferung durch den Sohn von Hermann Johannes Ledermann und schriftliche Zusammenfassung durch die Großnichte von Hermann Johannes und Alfred Ledermann, Frau Beaufays-Kleiner.

Was wissen wir über Wilhelm Zitschka?

Wilhelm Zitschka, geboren am 9. November 1880 in Großauheim bei Hanau in Hessen, katholisch, Beruf: Silberschmied, Händler, Geschäftsinhaber in Düsseldorf, Hunsrückenstr. 4, mehrfach verurteilt wegen homosexueller Kontakte, zuletzt vom Landgericht Düsseldorf am 22. April 1941 zu 2 Jahren Gefängnis. Er wurde aufgrund seiner mehrfachen Verurteilung nach § 175 als sog. „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ eingestuft; Haft im Gefängnis Anrath/Willich. Aufgrund der drohenden Sicherungsverwahrung und der damit meist verbundenen Deportation in ein Konzentrationslager und zur Abwendung seines Todes stimmte der Invalde Zitschka der sogenannten „freiwilligen Entmannung“ zu und wurde bereits am 14.5.1941 im Gefängniskrankenhaus in Düsseldorf-Derendorf, Ulmenstr. 95, kastriert. Zitschka überlebte die Haft und die NS-Zeit, Tod in Düsseldorf am 7. Januar 1960. Eine Entschädigung für das erlittene Unrecht erhielt er nicht.

Wilhelm Zitschka wurde am 9. November 1880 in Großauheim/Kreis Hanau geboren als jüngstes Kind des Tagelöhners Lorenz Zitschka (Großauheim 11.10.1839 bis 6.1.1916, zuletzt wurde er als Nachtwächter bezeichnet.) und dessen Ehefrau Anna Elisabeth (Elise) Z., geborene Meiser (geboren in Oberkalbach, gestorben am 5.7.1897 in Großauheim im Alter von 53 Jahren, der Tod wurde von einem Silberschmied Wilhelm Zitschka gemeldet). In seiner überlieferten Sterbeurkunde von 1960 wurde Wilhelm Zitschka ebenfalls als Silberschmied bezeichnet. Die Eltern hatten am 29.1.1871 in Großauheim geheiratet. Die Eheleute hatten 4 weitere Kinder, von denen nur der Sohn Heinrich Z. das Erwachsenenalter erreichte. (geb. 23.6.1872, gestorben 3.5.1961, verheiratet mit Elisabeth Anton (1872-1940)). Die weiteren Geschwister von Wilhelm waren Amalia Z. (20.8. bis 15.12.1874), Elisabeth Z. (31.12.1875 – 24.1.1882) und Carl Anton Z. (5.7.-6.9.1877).

Wilhelm hatte demnach als Jugendlicher und Erwachsener nur den älteren Bruder Heinrich Zitschka. Ob die Eheleute Heinrich und Elisabeth Zitschka wiederum Kinder hatten, deren Nachkommen also möglicherweise noch leben, konnte bisher nicht erforscht werden.

Über Zitschka ist wenig bekannt, die erhaltenen Unterlagen belegen, dass er ab 1928 in Düsseldorf lebte mit kurzen Aufenthalten in Hannover und Köln. Im Jahr 1940 lebte er in der Hünsrückenstr. 4 in Düsseldorf. Er betrieb einen Laden.

Einzelheiten über das, was zur Verurteilung wegen homosexueller Kontakte zu Alfred Ledermann führte, finden sich in der Urteilsbegründung gegen Alfred Ledermann.

BR_1111_00181_0030 Ausschnitt 1 Urteil

Zitschka wurde im selben Verfahren wie Ledermann zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren verurteilt. Er sei ein „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher wegen widernatürlicher Unzucht nach §175 StGB.“

Diese Abqualifizierung durch die NS-Justiz als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ machte die Verhängung der gefürchteten Sicherungsverwahrung möglich und wahrscheinlich. Diese dauerhafte Sicherungsverwahrung kam in sehr vielen Fällen einem Todesurteil für die Betroffenen gleich, da viele von ihnen nach der verbüßten Haft in ein KZ deportiert wurden und dort zu Tode kamen.

Wenig bekannt ist bis heute, dass auch zahlreiche Homosexuelle kastriert wurden, denn die NS-Justiz stellte in Aussicht, dass bei Zustimmung des Angeklagten oder Verurteilten zu einer sogenannten „freiwilligen“ Kastration die Sicherungsverwahrung nicht ausgesprochen werden sollte. Die dahinterliegende Grundhaltung der NS-Justiz war, „dass er es der Kastration zu verdanken hat, dass er überhaupt wieder in die Volksgemeinschaft entlassen wird“
(Zitat aus: Das sind Volksfeinde. Die Verfolgung von Homosexuellen an Rhein und Ruhr 1933-1945, Herausgeber: Centrum Schwule Geschichte, Köln.)

Die Kastration (im Gegensatz zu einer Sterilisation, bei der lediglich die Samenleiter durchtrennt werden und damit Zeugungsunfähigkeit erzeugt wird, aber mit dem körperlich eher leichten Eingriff keine Auswirkungen auf die Libido einhergeht) mit Entfernung der Hoden ist ein sehr schwerwiegender Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit. Sie ändert nicht die Triebrichtung – aus einem heterosexuellen Mann wird also kein homosexueller oder umgekehrt.

Die Kastration – wenn sie nach der Pubertät erfolgt – hat beim erwachsenen Mann viele mögliche körperliche und psychische Folgen und hinterlässt Schädigungen, u.a: Antriebsarmut, eine Veränderung der Behaarung (Verlust der Körperbehaarung), Abnahme der Libido (Geschlechtstrieb) oder sogar Impotenz, tiefgreifende Persönlichkeits-veränderungen, psychische Erkrankung bis hin zu schweren Depressionen, Osteoporose, möglicherweise Fettleibigkeit mit Stoffwechselstörungen, Entgleisungen des Fettstoff-wechsels, des Zuckerstoffwechsels und folgender Zuckerkrankheit sowie arterielle Hypertonie (Bluthochdruck). Eine „Verweiblichung“ des sichtbaren Körperschemas ist beim Mann die Folge.

Wilhelm Zitschka war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung vor dem Landgericht Düsseldorf am 22. April 1941 ein lebenserfahrener Mann von 60 Jahren. Er wusste, dass ihm keine wirklich freie Entscheidung blieb: Entweder Haftverbüßung und anschließende Sicherungs-verwahrung, mit der Folge, wahrscheinlich in ein KZ deportiert zu werden, falls er sich nicht „freiwillig“ zur Kastration bereit erklärte oder als Alternative Haftverbüßung und anschließende wahrscheinliche Entlassung, wenn er der Kastration zustimmte. (Wir wissen heute, dass diese in Aussicht gestellte Entlassung auch in zahlreichen Fällen dann nicht gewährt wurde, wenn die Kastration erfolgt war.)

So ist es kaum verwunderlich, dass Zitschka den zweiten Weg „wählte“. Die Kastration wurde bereits am 14. Mai 1941 im Bezirkskrankenhaus des Gefängnisses in Düsseldorf-Derendorf durchgeführt, nur kurze Zeit nach dem Gerichtsurteil. Der ausführende Arzt hielt in einem standardmäßigen Formularvordruck fest, dass der Eingriff „regelrecht“ verlaufen sei. Die Wunde sei in 6 Tagen ohne Nebenerscheinungen verheilt. Die vorgegebene Zeile „Ausfallerscheinungen“ wurde nicht ausgefüllt. Die Nachbehandlung sei am 23. Mai 1941 beendet worden. Der Überwiesene sei mittels Sammeltransport am 27. Mai 1941 in das Strafgefängnis zu Anrath übergeführt worden.

Wilhelm Zitschka verbüßte die zweijährige Haft und wurde entlassen. Welche schwerwiegenden Folgen und Belastungen für seine psychische und körperliche Gesundheit die Haft und die Kastration hinterließen, ist unbekannt. Ebenso unbekannt, welche Folgen wirtschaftlicher und beruflicher Art die Verfolgung hinterließ. Fest steht, dass er seine Wohnung und seinen Laden in der Hunsrückenstr. 4 verloren hatte. (In dortiger Lage befindet sich heute nach der Kriegszerstörung des Wohnhauses das bekannte Theater „Kommödchen“.)

Zitschka meldete sich genau 2 Jahre nach seiner Verhaftung und nach Beginn der Untersuchungshaft am 12.2.1943 in Düsseldorf wieder an. Er wohnte dann in der Kasernenstr. 39 in fußläufiger Entfernung zur ehemaligen Wohnung in der Hunsrückenstr. 4.

In der Kasernenstr. 39 wohnte er bis 1951 (Das Haus überstand die Weltkriegszerstörungen der Düsseldorfer Innenstadt.), danach in der Küppersteger Str. 12. Er starb am 7. Januar 1960 in Düsseldorf in seiner Wohnung Brunnenstr. 27.

Für das erlittene Unrecht erhielt Wilhelm Zitschka in der Bundesrepublik nach 1949 keine Entschädigung. Er stellte keinen Antrag auf Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes. Das Bundesentschädigungsgesetz aus der Nachkriegszeit schloss Homosexuelle aus, sie galten weiterhin als Straftäter. Eine Antragstellung auf Entschädigung wäre also abgelehnt worden und hätte Zitschka erneut der Diskriminierung ausgesetzt durch Polizei, Justiz und Verwaltung. Verständlicherweise wollte er sich davor schützen.

Alfred Ledermann und Wilhelm Zitschka waren zwei von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen Homosexualität verfolgt wurden. Verhöre, Folterungen, Kastrationen („freiwillig“), Gefängnis, Zuchthaus und KZ-Deportationen oder Verbringung in Euthanasie-Anstalten oder den sozialen Tod im beruflichen und privaten Umfeld durch ein „Outing“ im Zusammenhang mit der juristischen Verfolgung überlebten viele nicht. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, sei es im KZ oder anderswo, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Der Strafrechtsparagraph 175 bestand in Westdeutschland in der verschärften Nazifassung bis 1969 (!). Trotz heftigster Attacken von Seiten der katholischen Kirche leitete 1968 der damalige Justizminister der BRD und spätere Bundespräsident Heinemann die Reform des Paragraphen ein. Nichtsdestotrotz wurden bis heute Anträge  von Homosexuellen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dass die Adenauer-Regierung zu verantworten hatte, immer abgelehnt, denn sie galten nach damaliger Anschauung als „rechtmäßig“ verurteilte Straftäter. Das vorurteilsbehaftete Gedanken“gut“ der Kaiserzeit und die rassistischen Einstellungen, Vorurteile und  Handlungen der Nationalsozialisten in Bezug auf das Thema Homosexualität wurden in der BRD zur Handlungsgrundlage gegenüber Homosexuellen. In Deutschland gab es bis 1969 jegliche Art der Verfolgung, die es bereits im Nationalsozialismus gegeben hatte – außer Konzentrationslagerdeportierungen.

Erst seit 1994 – als Folge der friedlichen Revolution in der DDR und der Wiedervereinigung -und aufgrund des Engagements der Schwulen- und Lesbenbewegung werden homosexuelle Männer in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt: Der Paragraph 175 wurde gestrichen. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die Urteile auf, die während der NS-Zeit mittels des §175/175a gefällt wurden. Erst seit 2002 zählen Ledermann und Zitschka nicht mehr als Straftäter. Sie wurden zu Unrecht verurteilt.

Erst im Sommer 2017 wurden diejenigen Urteile aufgehoben, die zwischen 1945 und 1969 nach dem Paragraphen 175/175a in der Nazifassung gefällt wurden und diejenigen Urteile, die nach der Strafrechtsreform zwischen 1969 und 1994 gefällt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Urteilen nach 1945 schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Aufhebung der Urteile kam und kommt für die meisten Betroffenen, die inzwischen verstarben,  und für deren Angehörige, Familien und Freunde (zu) spät.

Stolpersteine für Alfred Ledermann (Duisburg) und Wilhelm Zitschka (Düsseldorf)

Am letzten Wohnort von Alfred Ledermann in Duisburg-Bissingheim, Kurt-Heintze-Straße 11, wurde am 12. Sept. 2018 ein Stolperstein zur Würdigung und Erinnerung an Alfred Ledermann verlegt von dem Künstler und „Erfinder“ der Stolpersteine, Gunter Demnig. Das dortige Wohnhaus stammt aus der damaligen Zeit und hat den zweiten Weltkrieg überstanden. Initiative zum Stolperstein, Forschung/Recherchen und Bericht zum Leben von Alfred Ledermann und Wilhelm Zitschka stammen von Jürgen Wenke, Diplom-Psychologe, Bochum, in Zusammenarbeit mit Frau Beaufays-Kleiner, der Großnichte von Alfred Ledermann. Maßgebliche Unterstützung leisteten das Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Stadt Duisburg und das Zentrum für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie der Stadt Duisburg sowie das Duisburger Stadtarchiv.

Weitere Stolpersteine in Bochum (10), Dortmund (1), Düsseldorf (1), Duisburg (1), Essen (1), Gelsenkirchen (4), Hattingen (1), Krefeld (1), Kreuztal-Kredenbach/Kreis Siegen (1), Remscheid (3), Solingen (1),  Trier (2), Velbert (1), Witten (2) und Wuppertal (2) zur Erinnerung an verfolgte Homosexuelle sind bereits verlegt worden, weitere Stolpersteine werden folgen.  Die Patenschaft für den Stolperstein zur Erinnerung an Alfred Ledermann hat  Herr Michael Kleine-Möllhoff, Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg-Süd, übernommen.

Gedankt sei dem Paten, den Stadtarchiven in Duisburg, Düsseldorf, Hanau, Velbert und dem Landesarchiv in Duisburg sowie zahlreichen weiteren Personen und Institutionen, die die Forschung unterstützt haben. Dem Jugendring Duisburg sei gedankt für die Planung und Organisation der Verlegung.

Der Stolperstein für Wilhelm Zitschka liegt seit Oktober 2024 in Düsseldorf vor dem Eingang zum Kom(m)ödchen.  Heute heißt der Verlegeort „Kai- und Lore Lorentz-Platz“, zur Zeit um 1945 hieß der Ort: Hunsrückenstraße. Die ehemalige Bebauung mit Wohnhäusern existiert nicht mehr. Die Patenschaft für diesen Stolperstein hat Herr Kay Lorentz vom „Kom(m)ödchen“ übernommen. Ihm sei ausdrücklich für seine Unterstützung gedankt.

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Stolpersteine

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