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Wir erinnern an Theo Brockmann

Theo (vollständig Theodor) Brockmann wurde am 15. September 1899 in Weitmar (heute ein Stadtteil von Bochum), Hattinger Straße 201,  geboren. Der Artist wurde im Jahr 1936  wegen homosexueller Kontakte in Bochum zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 9 Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Geschichte seiner Verfolgung und seiner Familie wird derzeit recherchiert. Voraussichtlich im Jahr 2024 wird es hier einen ausführlichen Bericht geben. Zunächst sei auf den hier zu findenden Bericht „Wir erinnern an Fritz Goltermann und Willi Schlüter sowie … „ verwiesen (rosafarbener Button) , in dem Theo Brockmann bereits kurz dargestellt wird.

Jürgen Wenke

Von Theo Brockmann  konnte bisher kein Foto gefunden werden, jedoch gibt es mehrere Unterschriften von ihm aus dem  Jahr 1936 nach seiner Verhaftung. Er unterschreibt u.a. ein Verhörprotokoll der Polizei und eine Vollmacht für die Bestellung eines Rechtsanwaltes.

Es beginnt in Bochum im Sommer 1936: Sechs Menschen feiern den Geburtstag von Gerhard Krebs in der Kronenstraße 47. Es ist der letzte Geburtstag, den diese Gäste miteinander feiern. Nie wieder kommen diese Menschen in Frieden zusammen… Theo Brockmann, der in der Kronenstraße 48 wohnt, ist einer dieser Gäste.

Download

Wir erinnern an Fritz Goltermann und Willi Schlüter - sowie an G. Krebs, T. Brockmann, H. Becker, H. Barenberg und H. Wahle sowie an M. Weyerer. (PDF)
Magazin Mannschaft.com, Juni 2022: Bericht zu den vier Stolpersteinen in der Kronenstraße, Bochum (PDF)
Magazin fresh, Juli 2022: Vier Stolpersteine ... (PDF)
Magazin Mannschaft.com, Oktober 2023: Liebespaar verewigt. "Adolf Hitler hat meine Jugend genommen" (PDF)

Bildarchiv und Zeitdokumente

Bitte zum Vergrößern auf die Abbildungen klicken.

Kein weiteres Bildmaterial vorhanden

Theo Brockmann (Jg. 1899), Fritz Goltermann (Jg. 1909) und Willi Schlüter (Jg. 1917) wurden in Bochum geboren und lebten dort auch. In der NS-Zeit wurden sie im Jahr 1936 wegen homosexueller Kontakte verfolgt und vom Landgericht Bochum verurteilt. Der Bericht (siehe den rosa Button links „Wir erinnern an Fritz Goltermann und Willi Schlüter …“) zeigt ihre Lebens- und Verfolgungswege auf und die Verbindungen zwischen ihnen. Welche Verbindungen zu anderen Männern bestanden und mit welcher Vehemenz und Systematik Homosexuelle in Bochum in der NS-Zeit verfolgt wurden, versucht der Bericht ebenfalls darzustellen.

Im Jahr 2024 folgt an dieser Stelle noch ein ausführlicher Bericht, in dem Theo Brockmann ausführlich gewürdigt wird.

Die Nationalsozialisten haben ihr rassistisches und menschenverachtendes Weltbild in sogenannte „Gesetze“ gegossen: U.a. verschärfen sie mit Wirkung vom 1. Sept. 1935 den noch aus der Kaiserzeit stammenden § 175, der einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellt. Sie erweitern und verschärfen Tatbestände und führen mittels §175a neue ein (so können bereits Küssen oder wollüstige Blicke und Kontaktaufnahme zu Ermittlungen und Bestrafung führen, ebenso wird erstmals mann-männliche Prostitution strafrechtlich verfolgt). Sie vergrößern den Strafrahmen von Gefängnis (Vergehen §175) auf Zuchthaus (Neu: Verbrechen §175a) bis zu 10 Jahren. Sie bespitzeln durch Gestapo und Polizei Treffpunkte von Homosexuellen, führen Razzien durch, legen Listen von namentlich bekannten Homosexuellen an, üben Zensur aus und verbieten Zeitschriften und zerschlagen Vereine. Zudem erzeugt auch die öffentliche Hetze in der gleichgeschalteten Presse und den NS-Propaganda-Medien („Röhm-Putsch“) gegen homosexuelle Männer ein gesellschaftliches Klima der Angst und Einschüchterung. Die Nationalsozialisten nutzen und vertiefen die in der Bevölkerung vorhandenen Vorurteile gegenüber Homosexuellen und stempeln sie zu sogenannten „Volksfeinden“. Denunzierungen sind Teil dieses Szenarios. Denunzianten fühlen sich sicher. Ebenso werden §§175/§175a als Werkzeug zur Verfolgung von katholischen Geistlichen eingesetzt. Die zum Teil „unbequeme“ katholische Kirche soll so in Misskredit gebracht werden. Zur systematischen Verfolgung wird bereits 1934 ein Sonderdezernat Homosexualität bei der Gestapo geschaffen, verschärfend wird im Jahr 1936 zielgerichtet die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ installiert. Die Zucht von „arischen“ Menschen ist das Ziel. Personen, die nicht zur konsequenten Bevölkerungsvermehrung beitragen, sollen „ausgemerzt“ werden.

Theo Brockmann und Fritz Goltermann und Willi Schlüter waren drei von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen Homosexualität verfolgt wurden. Verhöre, Folterungen, „freiwillige Kastrationen“, Gefängnis, Zuchthaus und KZ-Deportationen oder Verbringung in Euthanasie-Anstalten oder den sozialen Tod im beruflichen und privaten Umfeld durch ein „Outing“ im Zusammenhang mit der juristischen Verfolgung, überlebten viele nicht. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, sei es im KZ oder anderswo, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Die Strafrechtsparagraphen 175/175a führte die Bundesrepublik/Westdeutschland in der verschärften Nazifassung bis 1969 (!) fort. (Die DDR ahndete seit Ende der 1950er Jahre homosexuelle Handlungen unter erwachsenen Männern nicht mehr.) Trotz heftigster Attacken von Seiten der katholischen Kirche leitete 1968 der damalige Justizminister der BRD und spätere Bundespräsident Heinemann die Reform der Paragraphen ein. Nichtsdestotrotz wurden bis heute Anträge von Homosexuellen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dass die Adenauer-Regierung zu verantworten hatte, immer abgelehnt, denn sie galten nach damaliger Anschauung als „rechtmäßig“ verurteilte Straftäter. Das vorurteilsbehaftete Gedanken“gut“ der Kaiserzeit und die rassistischen Einstellungen, Vorurteile und Handlungen der Nationalsozialisten in Bezug auf das Thema Homosexualität wurden in der BRD zur Handlungsgrundlage gegenüber Homosexuellen. In Deutschland gab es bis 1969 jegliche Art der Verfolgung, die es bereits im Nationalsozialismus gegeben hatte – außer Konzentrationslagerdeportierungen.

Erst seit 1994 – als Folge der friedlichen Revolution in der DDR und der Wiedervereinigung -und aufgrund des Engagements der Schwulen- und Lesbenbewegung werden homosexuelle Männer in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt: Der Paragraph 175 wurde gestrichen. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die Urteile auf, die während der NS-Zeit mittels des §175/175a gefällt worden waren. Erst seit 2002 zählen Brockmann, Goltermann und Schlüter nicht mehr als Straftäter. Sie wurden zu Unrecht verurteilt.

Mit den nach 1945 gefällten Urteilen mittels §175/175a und der Beibehaltung der NS-Fassung des § 175/175a bis 1969 hat die Bundesrepublik Deutschland schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen.
Erst im Sommer 2017 wurden diejenigen Urteile aufgehoben, die zwischen 1945 und 1969 nach den Paragraphen 175/175a in der Nazifassung gefällt worden waren sowie die Urteile, die zwischen 1969 und 1994 verhängt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Urteilen nach 1945 schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Aufhebung der Urteile kam und kommt für die meisten Betroffenen, die inzwischen verstarben, und für deren Angehörige, Familien und Freunde zu spät.

Zu den Stolpersteinen für Theo Brockmann, Gerhard Krebs, Fritz Goltermann und Willi Schlüter

Am letzten freiwilligen Wohnort in Bochum wurden am Dienstag, den 14. Juni 2022 in der Kronenstraße 41 in Höhe des Cafe Mascha zwei Stolpersteine zur Würdigung von und Erinnerung an Fritz Goltermann und Willi Schlüter verlegt.

Zum gemeinsamen Wohnort in der Kronenstraße 47 gab Fritz Goltermann in einem Polizeiverhör am 23. Nov. 1936 zu Protokoll:

Auch Willi Schlüter wurde von der Polizei als Beschuldigter verhört und gab am 21. November 1936 an:

Seit dem 12. August 2021, dem Geburtstag von Gerhard Krebs (Jg. 1907) liegt an gleicher Stelle der Stolperstein zur Erinnerung an Gerhard Krebs. Neben den Stolperstein für Krebs wurde der Stolperstein für Theodor Brockmann am 14. Dezember 2021 verlegt.

Die ehemalige gesamte Häuserzeile einschließlich des Wohnhauses Kronenstraße 47 wurde im zweiten Weltkrieg zerstört.  An dieser Stelle ist im Jahr 2020 ein mehrteiliger, neuer Wohnkomplex entstanden, u.a. ein genossenschaftliches Mehrgenerationen-Projekt. Auch die gegenüberliegende Häuserzeile mit den geraden Hausnummern einschließlich des Wohnhauses Kronenstraße 48 (Wohnort von Theo Brockmann) wurde zerstört.

Forschung und Bericht zu den Lebens- und Verfolgungswegen von Fritz Goltermann und Willi Schlüter stammen von Jürgen Wenke.

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