5. Juni 2025: STOLPERSCHWELLE am Gefängnis Bochum (genannt Krümmede): Zur Würdigung von und Erinnerung an Häftlinge, die in der NS-Zeit dort eingesperrt, gequält, getötet wurden. Darunter auch homosexuelle Männer.
Das Bild zeigt die STOLPERSCHWELLE in neuen Zustand nach dem Einbau vor dem heutigen Eingang zur Justizvollzugsanstalt in Bochum. Straße: Krümmede.
Der Text der STOLPERSCHWELLE:
KRÜMMEDE 1933 – 1945
MEHR ALS 2000 POLITISCH VERFOLGTE MENSCHEN INHAFTIERT
ANGEHÖRIGE DES WIDERSTANDES AUS FRANKREICH, BELGIEN UND ANDEREN BESETZTEN LÄNDERN WESTEUROPAS
MITGLIEDER VERBOTENER PARTEIEN – CHRISTLICHE REGIMEGEGNER – HOMOSEXUELLE – ZEUGEN JEHOVAS
VIELE VERSTERBEN AN DEN HAFTBEDINGUNGEN ODER WERDEN IN HINRICHTUNGSSTÄTTEN DER NS-JUSTIZ GETÖTET
Die Initiative und Patenschaft für die STOLPERSCHWELLE vor dem Bochumer Gefängnis hat das „Bochumer Bündnis gegen Rechts – Eine Stadt solidarisch- Nazis keine Chance“ übernommen.
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Die STOLPERSCHWELLE am Gefängnis Bochum: Ein Erinnerungsort für ehemalige Häftlinge.
Während Stolpersteine personenbezogene Erinnerungsorte an die NS-Verfolgung sind und in der Regel an den letzten freiwilligen Wohnorten der verfolgten Personen verlegt werden, sind STOLPERSCHWELLEN gruppenbezogene Erinnerungsorte, z.B. Orte der Zwangsarbeit, Sammelorte für die Deportation ganzer Gruppen, usw.
Beispiele für STOLPERSCHWELLEN: In Gelsenkirchen-Buer liegt eine STOLPERSCHWELLE vor dem Polizeigefängnis im Polizeipräsidium (2019) zur Erinnerung an die zahllosen Zwangsarbeiter, die dort eingesperrt waren. In Bochum gibt es eine STOLPERSCHWELLE am ehemaligen Standort eines Zwangsarbeiteraußenlagers des Konzentrationslager Buchenwald (2018) und im Bochumer Appolonia-Pfaus-Park (2022) eine STOLPERSCHWELLE für Sinti und Roma, die aus Bochum in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert wurden. Vor dem ehemaligen Landgericht in Bochum wurde 2024 eine STOLPERSCHWELLE zur Würdigung von homosexuellen Männer verlegt, die dort verurteilt wurden. (siehe rosa Button unterhalb dieses Textes)
Eine genaue Zahl der Häftlinge, die während der NS-Zeit im Bochumer Gefängnis willkürlich eingesperrt wurden, ist nicht bekannt. Für viele Häftlinge war das Gefängnis der Todesort, aber auch der Ort, von dem sie weitertransportiert wurden in andere Haftanstalten, zu Orten, in denen sie in Nacht- und Nebelaktionen hingerichtet wurden oder wie im Falle von zahlreichen Homosexuellen in ein KZ deportiert wurden.
Der Strafrechtsparagraph 175 aus dem Jahr 1872 verfolgte homosexuelle Kontakte, d.h. gleichgeschlechtlich liebende Männer wurden staatlich mittels Strafrechts verfolgt, wenn sie mit einem anderen Mann Sex hatten. Die Nationalsozialisten verschärften 1935 den Strafrechtsparagraphen 175 durch den neu eingeführten §175a. Nunmehr waren auch Küsse, Kontaktaufnahme, Liebeserklärungen, Berührungen, aber auch Denunzierungen durch Nachbarn, durch Familienangehörige und/oder Arbeitskollegen usw. schon ausreichend für Ermittlungen durch die Polizei, für Verhöre durch die Gestapo, für Anklagen vor Gericht durch die Staatsanwaltschaften und eine anschließende Verurteilungen durch Richter in den Strafkammern der Landgerichte.
Nach voller Verbüßung von Gefängnis- oder Zuchthausstrafen wurden viele männerliebende Männer nicht in Freiheit entlassen, sondern von der Polizei in Vorbeugehaft genommen – was bedeutete, dass Sie ohne Gerichtsbeschluss und ohne weitere Verurteilung in ein Konzentrationslager deportiert wurden, z.B. nach Buchenwald bei Weimar, Dachau bei München, Sachsenhausen bei Berlin, Neuengamme bei Hamburg, Flossenbürg in Bayern/Oberpfalz, Natzweiler im Elsass, Mauthausen bei Linz in Österreich, nach Ausschwitz, usw.
Viele homosexuelle Männer starben an den Folgen von Gefängnishaft, KZ-Internierungen usw. Selbsttötungen waren für einige Männer der Weg, um den Qualen nicht länger ausgesetzt zu sein.